Landesjugendbeiräte

Partizipation = Jugendbeteiligung

Die Landesjugendbeiräte sind beratende Organe der Landesregierung. Es gibt drei: einen für die deutsche Sprachgruppe, einen für die italienische Sprachgruppe und einen für die ladinische Sprachgruppe. Sie werden gemäß Landesgesetz Nr. 13/1983 von Landesregierung ernannt und bleiben drei Jahre im Amt. 

Jeder Jugendbeirat besteht aus Personen, die von Jugendeinrichtungen (Organisationen, Jugendzentren usw.) und Gemeinden vorgeschlagen werden, sowie einem Vertreter/einer Vertreterin des Landesschulrats. 

In regelmäßigen Sitzungen beraten sie über Anliegen im Zusammenhang mit der Jugend und der Jugendarbeit und erstellen Positionspapiere. Jeder Landesjugendbeirat kann sich in Untergruppen gliedern, kann Arbeitsgruppen bilden und, falls nötig, Fachleute beiziehen. Einmal im Jahr treffen sich die drei Landesjugendbeiräte, um sich über die Jugendarbeit auszutauschen und über Themen zu sprechen, die sie beschäftigen.